Copyright ©1990 [HB Unternehmensberatung]. Alle Rechte vorbehalten. Stand: 2024   Geschäftsbedingungen § 1 Gegenstand des Beratungsvertrages Der Klient erteilt dem Unternehmensberater einen Auftrag zur Beratung bei der Vorbereitung unternehmerischer Entscheidungen. Der Unter- nehmensberater berät und unterstützt den Klienten bei der Erarbeitung eines Unternehmenskonzeptes, bei der Erarbeitung von Markt-, Konkurrenz- und Standortanalysen, der Finanz- und Liquiditätsplanung und/ bzw./ oder bei der Erstellung aller notwendigen Unterlagen, welche nach dem Urteil eines sachverständigen Betrachters zu der anstehenden unternehmerischen Entscheidung notwendig und erforderlich sind. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind Beratungen in Rechts-, Versicherungs- oder Steuerfragen. Gegenstand sind ebenfalls nicht die Aufstellung baureifer Neu- und Umbaupläne, gutachtlicher Stellungnahmen, Qualitätsprüfungen, Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten, insbesondere keine Finanzierungsvermittlungen. § 2 Dauer und Leistungsumfang Der Beratungsvertrag beginnt am Tag des im Unternehmensberatungsvertrag festgelegten Zeitraum. Der Vertrag endet automatisch mit Vorlage des Unternehmenskonzeptes bzw. bei mündlichen Beratungen mit Beendigung und Abschluss der Beratungen. Die Leistung des Unternehmensberaters gilt als ordnungsgemäß erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Untersuchungen sowie die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen mit dem Klienten erarbeitet sind. Ein Bericht wird dem Klienten zusammen mit dem Unternehmens- konzept ausgehändigt. § 3 Verschwiegenheit Der Unternehmensberater verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten auch über das Ende dieses Beratungsvertrages hinaus strengstes Stillschweigen zu bewahren. § 4 Mitwirkung des Klienten Der Klient verpflichtet sich, den Unternehmensberater bei der Durchführung der Beratung nach Kräften zu unterstützen und ihm alle benötigten Unterlagen rechtzeitig zu überlassen sowie von allen sonstigen Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Ausführung von Bedeutung sein könnten. Die Angaben haben wahrheitsgemäß zu erfolgen. § 5 Vergütung Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Zahlung eines Pauschalhonorars in Höhe der im Unternehmensberatungsvertrag festgelegter Summe zzgl. der jeweils gültigen MwSt. § 6 Zahlungsweise Die Zahlungsbedingungen werden individuell mit dem Klienten festgelegt. Im Regelfall betragen die üblichen Honorarzahlungen wie folgt: 30% v. 100 (zzgl. MwSt.) innerhalb von 10 Tagen nach Vertragsbeginn; 70% v. 100 (zzgl. MwSt.) mit Übergabe der erarbeiteten Unterlagen/Beratungsabschluss. Sollte eine weitere Auftragsrealisierung ab- oder unterbrochen werden, so werden die Anzahlungen abzüglich der dem Berater entstandenen Kosten zurückerstattet. Die Honorarzahlung kann in bar oder durch Überweisung erfolgen. Sollte der Gesamtbetrag des Pauschalhonorars trotz der vorliegenden Fälligkeit nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Unternehmenskonzeptes auf dem Konto des Beraters eingegangen sein, hat der Klient den geschuldeten Betrag ab diesem Zeitpunkt mit 12,25 % p.a. zu verzinsen. § 7 Unteraufträge Will sich der Unternehmensberater der Hilfe Dritter bedienen, muss er hierzu vorher die schriftliche Zustimmung des Klienten einholen. (z.B. Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt, Steuerberater, Sachverständiger etc.) Muss sich der Unternehmensberater zur ordnungsgemäßen Erfüllung dieses Vertrages der Hilfe Dritter bedienen, so hat er mit diesen - nach Absprache mit dem Klienten - eine angemessene Vergütung zu vereinbaren. Die durch Dritte entstehenden Kosten trägt der Klient. § 8 Gewährleistung und Haftung Der Unternehmensberater führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung allgemeiner branchenspezifischer Grundsätze und allgemein anerkannter betriebswirtschaftlicher Grundsätze durch. Alle Empfehlungen und Prognosen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; Gewährleistung für Inhalt solcher Empfehlungen und Prognosen übernimmt der Unternehmensberater nicht. Der Unternehmensberater verpflichtet sich, in seiner Arbeit die jeweils neuesten, allgemein zugänglichen Daten und sonstigen relevanten Informationen zu verwenden. Sofern der Unternehmensberater zur Ausführung des Auftrages selbst Erhebungen durchführt, haftet er lediglich dafür, dass diese Erhebungen nach dem allgemeinen Stand von Wissenschaft und Technik durchgeführt wurden. Übernimmt der Unternehmensberater Ergebnisse von Untersuchungen Dritter, so haftet er weder für die Art der Erhebung dieser Ergeb- nisse und Prognosen noch für die Ergebnisse selbst, sondern nur dafür, dass er diese Ergebnisse auf ihre allgemeine Glaubhaftigkeit sowie offensichtliche Unkorrektheiten überprüft hat. Offenbare Unrichtigkeiten (Schreib-, Rechen-, Formfehler etc.) in Notizen, Protokollen, Berechnungen etc. können vom Unternehmensberater jederzeit berichtigt werden, auch gegenüber Dritten. Der Unternehmensberater haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Mitarbeiters beruhen. Die Haftung des Unternehmensberater ist unbeschadet des vorangegangenen Satzes, soweit nicht in gesetzlichen Sondervorschriften eine höhere oder niedrigere Summe festgesetzt ist, auf EUR 10.000,-- für den einzelnen Schadenfall beschränkt. Dies gilt auch dann, wenn ausnahmsweise eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Klienten begründet sein sollte. § 9 Urheberrecht Urheberrechte verbleiben bei dem Unternehmensberater. Dem Klienten wird insoweit das unwiderrufliche, uneingeschränkte, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen übertragen. § 10 Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung Kommt der Klient mit der Annahme der vom Unternehmensberater angebotenen Leistung in Verzug, oder unterlässt der Klient eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung durch den Unternehmensberater, so ist der Unternehmensberater zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Unternehmensberater behält in diesem Fall einen Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug entstandenen Mehraufwendungen sowie des entstandenen Schaden. Dies gilt auch, wenn der Unternehmensberater von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Wird der Auftrag von einer Seite fristlos aus wichtigem Grund gekündigt, so behält der Unternehmensberater den auf seine bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung Anspruch. § 11 Beendigung Nach Beendigung und Honorarausgleich sind vom Unternehmensberater die ihm von dem Klienten überlassenen Geschäfts- und Betriebsunterlagen zurückzugeben. Der Klient hat die Unterlagen unverzüglich nach Zustellung einer schriftlichen Aufforderung abzuholen. Die Verpflichtung des Unternehmensberaters zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt nach 12 Monaten. § 12 Sonstige Bestimmungen Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin. Beide Parteien versichern, dass sie Vollkaufleute im Sinne der Bestimmung des HGB sind. (Eine Ausnahme gilt für Beratungen im Zuge einer Existenzgründungsberatung.) Ergänzungen oder Vertragsänderungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Auf das Formerfordernis kann durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Sollte eine Vorschrift dieses Vertrages nichtig sein, oder durch die Rechtsprechung nichtig werden, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die nichtige Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem angestrebten Zweck am ehesten entspricht. HB Unternehmensberatung Diese Domain befindet sich im Verkaufsprozess. Bitte wenden Sie sich bei Interesse an den Verkäufer/ Rechteinhaber.